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ablaufdatum für führerschein

franka

Foren-Guru
Im Jahr 2013 sollen Führerscheine mit einem Ablaufdatum versehen werden und nach 15 Jahren umgetauscht werden. Auf eine Regelung zur Gesundheitsprüfung wird jedoch verzichtet.

Diese Regelung soll für jeden Führerschein in Kraft treten, der nach dem 19.Januar 2013 ausgestellt wird

Danach ist die "Pappe" nur noch 15 Jahre gültig. Die Kosten sollen 42,60 Euro für die Neuausstellung betragen.

Quelle
 

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Isabel

Foren-Guru
Aha, der Staat braucht Geld, interessant zu wissen wäre, wie hoch die Kosten für die Herstellung eines Führerscheins sind.
 

Qoldlady

♡Lovepo!nts♡
Ja, sowas ist doch nur Geldschneiderei! Nach 15 Jahren...das ist doch nichts, wenn man ihn schon mit 18 macht. Ich bin auch dafür, dass ab einem gewissen Alter die Tauglichkeit hinterm Steuer geprüft wird, aber doch nicht, dass pauschal nach 15 Jahren ein FS neu beantragt werden muß. Ein ähnliches Prinzip gilt ja schon mit einem Lkw-Führerschein. Unser Sohn hat einen für nen 40-Tonner...somit muß er alle 5 Jahre seinen FS neu beantragen, allerdings beinhaltet das auch sinnvoller Weise eine ärztliche Prüfung. Für alles ist er dann locker 120 € los. Damit liegt er sehr günstig, weil ich ihm eine Adresse von einem nur darauf spezialisierten Arzt geben konnte (weil ich Bus fahre und wir von unserer Firma aus dort immer hingeschickt werden). Der macht das um 70 € günstiger, als wenn man die Prüfung bei einem Hausarzt o.ä. macht.

Ich bin zwar auch dafür, dass ab einem gewissen Alter geprüft werden sollte, ob man noch fähig ist, ein Fahrzeug zu führen, aber nicht einfach nur alle 15 Jahre den Schein erneuern. Es muß auch Sinn machen, entweder durch eine ärztliche Prüfung, noch besser durch einige Fahrstunden, in denen derjenige das unter Beweis stellen muß. Am allerbesten fände ich, wenn Ärzte eine kurze Notiz an die Behörden weitergeben MÜSSTEN, wenn ein Patient definitiv nicht mehr ein Fahrzeug führen sollte (sei es wegen Epilepsie oder ähnlichen Krankheiten). Er sollte sich dabei nicht ausführlich zur Krankheit äußern müssen, sondern nur der Behörde mitteilen, dass er als Arzt es nicht mehr verantworten kann, seinen Patienten Auto fahren zu lassen.
 

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