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Beißerrei 2 stündige Op, wer zahlt?

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Unregistriert

Guest
Gestern abend ist mein Hund durch unser Tor gelaufen, um einen anderen Hund zu begrüßen. Der Rottweiler, ist bereits im Dorf als sehr aggressiv bekannt, hat dann sofort zugebissen.... leider hat er dabei den Bauch meines Hundes erwisht, sodass 2 Löcher entstanden sind. Diese mussten genäht werden.

Nun ist meine Frage, ob wir den Hundehalter dafür zu rechenschaft ziehen können?
Wie gesagt, sein Hund war an der Leine, meiner leider nicht...
 

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Elvira B.

Guest
Oh je, das tut mir leid, gute Besserung ;)

Normalerweise zahlt derjenige und dessen Haftpflicht, der den Schaden verursacht, sofern er eine Haftpflicht hat.

Ich würde es auch zur Anzeige bringen, damit du was in der Hand hast, was du der Haftpflicht vorlegen kannst, vielleicht auch einen Bericht vom TA einholen.
 

lepetit

Alter Hase
Es tut mir leid für deinen Hund,gute Besserung!
Aber ich glaube nicht,daß du den Hundehalter zur Rechenschaft ziehen kannst.
Dein Hund war ohne Leine und ist auf den anderen, angeleinten Hund zugelaufen.
Wenn dieser nicht gegen irgendwelche Auflagen (z.B. Maulkorbpflicht)verstoßen hat,
mußt du den Schaden selber tragen.
 

franka

Foren-Guru
oje, gute besserung wünsch ich

ich denke auch, wenn deiner unangeleint war und noch auf dem anderen grndstück, hast du keine chance das geld für ta zu bekommen. aber haftpflicht greift bei sowas, da kenne ich jemanden! also vom gegner
 

abc gogo

Foren-Guru
Es tut mir leid für deinen Hund,gute Besserung!
Aber ich glaube nicht,daß du den Hundehalter zur Rechenschaft ziehen kannst.
Dein Hund war ohne Leine und ist auf den anderen, angeleinten Hund zugelaufen.
Wenn dieser nicht gegen irgendwelche Auflagen (z.B. Maulkorbpflicht)verstoßen hat,
mußt du den Schaden selber tragen.
so denke ich auch.wenn auch du nicht dabei warst dann kann hk das locker ablehnen.
gute beserung für deinen hundi.
nur weil ein rotweiler ist und hat schlechtes ruf in dorf ist kein grund ihn automatisch zu schuldigen erkenen.
 
E

Elvira B.

Guest
Als ich für Geli die Haftzpflicht abgeschlossen habe, wurde mir gesagt und so steht es auch im Vertrag, es wäre egal ob der Hund abgeleint ist oder nicht.

Angenommen die toben auf einen Grundstück und einer beißt zu, da haben sie ja auch keine Leine dran ;)
 

abc gogo

Foren-Guru
versicherunge reden gerne und vereinfach sache kundschaft ,so lange nicht pasiert.
nach solche rechnunge und vorfälle erhoht sich rate erst und wenn das 2-3 mal pasiert dann wird gekundigt vor seite versicherung.und wenn jemand einen rotweiler versichert(wegen uns menschen am schlechten ruf)und pasiert was-da wird oder kann auch andere sachen gezogen.
was versicherung sagt oder schreibt ist eine-wie versicherung reagiert,ist ganz anders.
dein beispiel ist schlecht.wenn in garten was pasiert bei hundespiel kanst du oder versicherung nicht vergleichen mit diesem fall.
glaube mir,di sind sehr gründlich bei nachweis lage und das ist gut so.
 

franka

Foren-Guru
also mein damaliger hund hat beim gassigehen ein kind geschnappt, nicht direkt gebissen, polizei, 4 krankenwagen waren da und ich bekam die rechung nach paar wochen. er war nicht angeleint, aber die frau des kindes hatte dermassen angst vor hunden, das sie ihn getreten hat, er dann eben geschnappt und da auch er klein war, hat er das kind geschnappt, die frau war zu hoch denk ich, aber sie hatte panik, er aber auch. meine vers. hat gezahlt, ohne wenn und aber. aber gogo du hast schon recht, die vers. kündigen dich dann relativ schnell...
 

abc gogo

Foren-Guru
....auserdem ,liebe gast
ich finde du soltest erst mit hälter des rotweiler reden und sich privat einigt und nicht versuchen sofort durchsetzen rechte.
man konte das sehen auch moralisch als beidseitige schuld.
ich werde reden mit diesem leuten und versuchen beste lösung für beide finden.ob das versicherung oder was anders ist-ist egal.am schlimstem wäre jetzt sich streiten oder seine "rechte" durchsetzen versuchen.
reden,reden für gute des beide hunde......bitte
 

Qoldlady

♡Lovepo!nts♡
Das sehe ich genau wie Gogo. Am besten freundlich mit dem Halter des Rottweiler reden. Wenn er den Fall seiner Versicherung meldet, wird sich zeigen, wie die Versicherung reagiert...manche zahlen in einem solchen Fall, andere reden sich raus, das kommt ganz auf die Gesellschaft an. Einen gesetzlichen Anspruch hast du mit Sicherheit nicht und eine Anzeige des anderen Halters wird wahrscheinlich auch nichts bringen (außer "böses Blut"), denn was hätte er sonst noch dagegen tun sollen, dass die Hunde sich beißen? Er hatte seinen ja an der Leine. Es hätte also nur verhindert werden können, wenn DEIN Hund auch an der Leine gewesen wäre (auch wenn deiner nur gute Absichten hatte).

Sich freundlich einigen ist immer besser, als "draufhauen"! Mit Freundlichkeit kann man manchmal viel erreichen.
Deinem Hund wünsche ich gute Besserung, dass er bald wieder ganz gesund ist!
 

Resi

Alter Hase
Sorry, aber da wird sich die gegenerische Versicherung auf den Standpunkt stellen das es deine Scghuld ist. Der Rotti war angeleint also gesichert und deiner nicht. Die Gefährdungshaftung liegt in diesem Fall bei dir.
Gute Besserung an deinen Hund
Resi
 

chantal

Mitglied
Hallo,

der Halter von dem Rottweiler muss nicht dafür aufkommen! Dein Hund ist einfach durchs Tor gelaufen, dein Hund ist auf den Rotti zugelaufen, hat seine Toleranzgrenze wohl überschritten! Du musst dafür Sorge tragen, das dein Hund nicht einfach auf andere Hunde los stürmt, sei froh das dein Hund nicht den anderen noch verletzt hat dann hättest du nicht nur die OP von deinem Hund zahlen müssen, sondern auch die vom anderen Hund. Wünsche deinem Hund Gute Besserung.

Und stell dir den Fall mal andersrum vor, dein Hund ist angeleint und ein anderer stürmt auf ihn zu und der Halter vom anderen würde dir dann noch die Rechnung bringen für eine OP ;)
 

abc gogo

Foren-Guru
silke,das wäre schön aber so einfach ist es nicht.hunde dürfen normalerweiße nicht soooo reagieren wenn gereizt sind.recht hast du aber....was wäre er sagen wenn sein hund stat rotti war?
 

chantal

Mitglied
silke,das wäre schön aber so einfach ist es nicht.hunde dürfen normalerweiße nicht soooo reagieren wenn gereizt sind.recht hast du aber....was wäre er sagen wenn sein hund stat rotti war?

Das habe ich ja auch nicht geschrieben, es ging nur um die Haftung und der andere muss dafür nicht haften, warum auch ? Er hatte seinen Hund an der Leine und der andere Hund darf genauso wenig einfach auf einen angeleinten Hund zu stürmen. Ist auch ein nogo! Es dürfen rechtlich auch nur die Hunde ohne Leine laufen, die unter 100% Gehorsam stehen und das tut hier der Hund ja anscheinend nicht, er ist einfach durchs Tor gelaufen! kann natürlich jedem mal passieren, aber der Halter ist dann auch für die Schäden die dadurch entstehen verantwortlich, der Hund hätte auch unters Auto kommen können, da hätte man auch nicht sagen können, der Fahrer war schuld.

Nicht jeder Hund mag auch andere Hunde. Wir wissen nicht wie sehr der Rotti sich bedroht gefühlt hat. Es sind nun mal Tiere. ;)

Anders wäre es gewesen wenn der Hund auch angeleint gewesen wäre und es dann zur Beisserei gekommen wäre.
 

abc gogo

Foren-Guru
in prinzip gebe ich dir auch recht aber recht haben und recht bekommen-das ist der andere seite.
liebe silke,
menschen sind nun mal manchmal böse-schau,der hat schon hier geschrieben"der rotti hat schlechtes ruf in dorf".
deshalb sage ich-springen über eingene schatten und das in ruhe klären....
 

Bärbel

Neues Mitglied
Haftung

so wie ich das hier sehe ist der Halter des Hundes Rotti nicht haftbar da er ja angeleint war,die sagen wir mal 'Schuld' liegt hier ganz klar an der
Halterin des verletzten Hundes die das Tor zu ihrem Grundstück offen
gelassen hatte,da sich der Hund nicht mehr auf ihrem Grundstück
befand greift somit die Gefahrenabwehrverordnung des geweiligen
Landes bzw.der Gemeinde,die wie z.b.hier bei uns in Rh.-Pfalz besagt....innerhalb geschlosserner Ortschaft genereller Leinenzwang.
MfG.Bärbel.
 

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