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Bewährungsstrafe für Stalker Mi. 30.01.2013, 13:30
Vergrößern München – Ein Stalker ist wegen Bedrohung einer 17-Jährigen vom Münchner Amtsgericht zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und 10 Monaten verurteilt worden. Der 43-Jährige soll sein jugendliches Stalking-Opfer mit einer falschen Todesanzeige und einer Morddrohung geschockt haben. Vor Gericht legte er über seinen Anwalt ein umfassendes Geständnis ab. Das Gericht verhängte ein Kontaktverbot und verpflichtete den Mann zu einer therapeutischen Behandlung. Im Rahmen eines Täter-Opfer-Ausgleichs soll er außerdem 5000 Euro an das Opfer und 3000 Euro an dessen Mutter zahlen.
Vergrößern München – Ein Stalker ist wegen Bedrohung einer 17-Jährigen vom Münchner Amtsgericht zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und 10 Monaten verurteilt worden. Der 43-Jährige soll sein jugendliches Stalking-Opfer mit einer falschen Todesanzeige und einer Morddrohung geschockt haben. Vor Gericht legte er über seinen Anwalt ein umfassendes Geständnis ab. Das Gericht verhängte ein Kontaktverbot und verpflichtete den Mann zu einer therapeutischen Behandlung. Im Rahmen eines Täter-Opfer-Ausgleichs soll er außerdem 5000 Euro an das Opfer und 3000 Euro an dessen Mutter zahlen.
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