Ist nur Schönfärberei. Wenn im Mietvertrag eine solche Klausel verankert ist, kann sie als nicht vorhanden betrachtet werden. Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass ein Mieter, der sich einen Hund, oder eine Katze anschaffen möchte immer noch die Zustimmung des Vermieters benötigt. Das gilt übrigens auch in Wohnungen, in den Tierhaltung erlaubt ist. Der Vermieter ist vor der Anschaffung von dem Wunsch, sich ein Haustier zu holen, zu informieren. Bei Listenhunden, oder aber bei Vorkommnissen mit dem Mieter kann auch bei Erlaubnis der Tierhaltung, die Haltung in speziellem Fall verweigert werden.
Im Endeffekt bleibt also alles beim alten.