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Kann mein Vermieter anderen das Hundehalten erlauben und mir nicht?

puubearli

Neues Mitglied
HUHU =) Habeine Frage, und zwar hab ich im August einen Notfall-Welpen bekommen , den wir mittlerweile so in unser Herz gescholssen haben dass wir ihn behalten wollen. Eigentlich dachten wir dasses kein Problem sei , da die die dame über uns auch einen hat. nun möchte die vermieterin dass wir entweder ausziehen oder den hund abgeben =( hat jemand auch schon so eine erfahrung gemacht oder kennt sich jemand mit der rechlichen seite aus? danke
 

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TanjaGi

Aktives Mitglied
Ich hätt da vorab die Vermieterin gefragt.
Dann kommt es auf verschieden Dinge an:

Um welche Größe von Hund handelt es sich?
Hat die Dame den Hund aus Therapeutischen zwecken?
Was steht in den Mietverträgen? Bei meinen Eltern hat es auch geheissen die Mieter im DG haben zwar noch einen Hund aber dass ist eine Ausnahme und auch Sie dürfen später keinen Neuen halten.

Ich würd mich da ganz einfach noch mal mit der Vermieterin in Verbindung setzen.
 

Isabel

Foren-Guru
Die Haltung von Hunden bedarf grundsätzlich der Erlaubnis des Vermieters.
Auch wenn ein Mieter im Hause schon einen Hund hat, ist der Vermieter nicht grundsätzlich verpflichtet, auch einem anderen Vermieter eine Erlaubnis zu erteilen. Es sieht dann zwar unter Umständen besser aus, aber es könnte z.B. auch sein, daß andere Mieter im Hause sich eben über diesen Hund beschwert haben, sich gestört, belästigt oder sogar bedroht fühlen.
Unter Umständen hätten dann Mieter ein Mietminderungsrecht. Dies jedoch würde die Interessen des Vermieters stark beeinträchtigen. Deshalb hat er der Vermieter grundsätzlich das Recht, eine solche Erlaubnis zu verweigern.

Schau mal hier rein:

Tierhaltung im Mietrecht

Ansonsten hilft der Mieterverein.
 

Fluff455

Mitglied
In Mietwohnungen bedürfen Haustiere grundsätzlich der Genehmigung durch den Vermieter. Im Regelfall ist das im Mietvertrag geregelt. Auch wenn der Vermieter in der Wohnanlage bereits nicht erlaubnisfreie Tiere geduldet hat, bedeutet dies nicht, dass der Mieter sich einfach ein solches Tier anschaffen darf. Im Mietrecht gibt es keinen Anspruch auf Gleichbehandlung aller Mieter.
Ausgenommen davon sind erlaubnisfreie Kleintiere, wie

  • Fische in Aquarien
  • Stubenvögel
  • Kleine Käfigtiere (Hamster, Kaninchen, Meerschweinchen)
  • Ungiftige und kleine Schlangen in Terrarien
 

Lex

Gesperrt
Mal abgesehen davon, dass sie entweder eine neue Wohnung in der zurückliegenden Zeit gesucht hat, oder sich mit dem Vermieter geeinigt hat, aber das mit dem Aquarium kann ich so nicht unkommentiert lassen. Der Vermieter sollte auf jeden Fall informiert werden, denn das Fischhaus stellt eine mögliche Beeinträchtigung der Mietsache dar. Mal abgesehen von statischen Fragen bei etwas größeren Becken, bis zu der Tatsache, dass ein Auslaufen durch Beschädigung, oder unachtsamkeit bei der technischen Einrichtung, ein erhebliche Gefahr darstellen kann. Wer schon einmal durch das Aquariumwasser eines geborstenen 350 ltr. Beckens gelaufen ist, weiß was ich meine :D
 

PiLy

Hundemutti
ausserdem hat sich ja was hunde-und katzenhaltung in mietwohnungen ja bereits etwas getan. es darf ja nicht mehr von vorne herein verboten werden!
 

franka

Foren-Guru
also bei uns fragt erstmal jeder vermieter nach ob haustiere da wären, wenn nicht habe ich zu fragen und wirds nicht gestattet muss ich weitersuchen.

private wohnungsbesitzer sind da eher diejenigen, die hunde verbieten, städtische genehmigen in der regel, zumindest bei uns...
 

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