nur gut, auch er hatte pech

franka

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Urteil: Ex-Polizist bekommt kein Geld für seine angefallenen 341 Überstunden...




Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz hatte nun in einem Fall zu entscheiden, in dem ein Beamter zwischen April 2009 und seiner Pensionierung im November 2010 wegen einer Krankheit dienstunfähig war und seine bis dahin angefallenen 341 Überstunden nicht mehr abfeiern konnte.

Deshalb verlangte der Ex-Polizist im Oktober 2010 eine Vergütung für die zuviel geleisteten Arbeitsstunden. Doch das Land Rheinland-Pfalz lehnte dies ab. Daraufhin zog er vor Gericht. Nach Abweisung der Klage vor dem Verwaltungsgericht, bestätigte nun das OVG die Entscheidung in zweiter Instanz.

So entschied das OVG, dass der Beamte kein Geld für Überstunden erhält, die er wegen einer Krankheit vor seiner Pensionierung nicht mehr abbauen konnte, da dies keine dienstlichen Gründe gehabt habe. Vielmehr hätte er seinen Anspruch zeitnah geltend machen sollen, also noch vor der Pensionierung.

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