Sachkundenachweis 20/40 Hunde BAYERN!

issues

Neues Mitglied
Hallo, ich wollte mal fragen, ob irgendjemand von euch zufällig die Fragebögen zum Sachkundenachweis 20/40 Hunde für Bayern hat?! :confused:

Am 13ten Mai kann ich meinen kleinen Rotti-Rüden abholen & müsste demnach dann auch früher oder später den Sachkundenachweis erbringen. ; )


Danke schon einmal..
 

Resi

Alter Hase
Einen 20/40 Sachkundenachweiß brauchst du für Bayern nicht. Hier aber einen übungsfragebogen: Uebungsaufgaben fuer Sachkundenachweis 20/40 Hunde
Für dich trifft diese Verordnung zu:

Folgende Kampfhunderassen der Klasse 2 werden in Bayern genehmigt

- Alano
- American Bulldog
- Bullmastiff
- Bullterrier
- Cane Corso
- Dogo Argentino
- Dogue de Bordeaux
- Fila Brasiléiro
- Mastiff
- Mastin Espanol
- Mastino Napoletano
- Perro de Presa Canario (Dogo Canario)
- Perro de Presa Mallorquin
- Rottweiler

Negativzeugnis:


Für die unter Klasse 2 aufgeführten "Kampfhunde" besteht die Möglichkeit, ein Negativzeugnis zu beantragen. Wird ein Negativzeugnis erteilt, so ist dieser Hund rechtlich nicht mehr als Kampfhund zu behandeln (wichtig u.a. für die Vorlage bei der Anmeldung zur Hundesteuer).



Folgende Voraussetzungen müssen hierbei erfüllt sein:

Der Halter muss bei der zuständigen Behörde ein Negativzeugnis schriftlich beantragen. In München können Sie sich vom Kreisverwaltungsreferat HA I / 22 ( Tel.: 089 / 233 - 4 46 44 ) Antragsformulare zusenden lassen.

Ist der Kampfhund älter als 18 Monate, so muss zusätzlich zum Antrag ein Sachverständigengutachten über den Hund vorgelegt werden.

Hier findest du die Verordnungen und wissenswertes über die Nürnberger Hundecommunity:
Nürnberg für Hundebesitzer. Städte-Infos, Hundegesetz, Hundewiesen & Forum | Stadthunde.com Hunde-Community

Resi
 

issues

Neues Mitglied
Okay, vielen lieben Dank ! : ) Und was ist dann mit dem Antrag zur Halteerlaubnis? Der ist aber nötig, oder zieren die Ämter sich da weniger?
 

Resi

Alter Hase
Du kommst doch aus Nürnberg?
Im Link steht auch die Hundeverordnung von Nürnberg.
Ich komme aus dem Norden und unsere Hundeverordnung sagt das ein Hund erst mal beweisen muss das er gefährlich ist bevor er als solcher behandelt wird.
Resi
 

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