Einen 20/40 Sachkundenachweiß brauchst du für Bayern nicht. Hier aber einen übungsfragebogen:
Uebungsaufgaben fuer Sachkundenachweis 20/40 Hunde
Für dich trifft diese Verordnung zu:
Folgende Kampfhunderassen der Klasse 2 werden in Bayern genehmigt
- Alano
- American Bulldog
- Bullmastiff
- Bullterrier
- Cane Corso
- Dogo Argentino
- Dogue de Bordeaux
- Fila Brasiléiro
- Mastiff
- Mastin Espanol
- Mastino Napoletano
- Perro de Presa Canario (Dogo Canario)
- Perro de Presa Mallorquin
- Rottweiler
Negativzeugnis:
Für die unter Klasse 2 aufgeführten "Kampfhunde" besteht die Möglichkeit, ein Negativzeugnis zu beantragen. Wird ein Negativzeugnis erteilt, so ist dieser Hund rechtlich nicht mehr als Kampfhund zu behandeln (wichtig u.a. für die Vorlage bei der Anmeldung zur Hundesteuer).
Folgende Voraussetzungen müssen hierbei erfüllt sein:
Der Halter muss bei der zuständigen Behörde ein Negativzeugnis schriftlich beantragen. In München können Sie sich vom Kreisverwaltungsreferat HA I / 22 ( Tel.: 089 / 233 - 4 46 44 ) Antragsformulare zusenden lassen.
Ist der Kampfhund älter als 18 Monate, so muss zusätzlich zum Antrag ein Sachverständigengutachten über den Hund vorgelegt werden.
Hier findest du die Verordnungen und wissenswertes über die Nürnberger Hundecommunity:
Nürnberg für Hundebesitzer. Städte-Infos, Hundegesetz, Hundewiesen & Forum | Stadthunde.com Hunde-Community
Resi