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Endlich mal gute Nachrichten für Mieter

Lex

Gesperrt
Ist nur Schönfärberei. Wenn im Mietvertrag eine solche Klausel verankert ist, kann sie als nicht vorhanden betrachtet werden. Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass ein Mieter, der sich einen Hund, oder eine Katze anschaffen möchte immer noch die Zustimmung des Vermieters benötigt. Das gilt übrigens auch in Wohnungen, in den Tierhaltung erlaubt ist. Der Vermieter ist vor der Anschaffung von dem Wunsch, sich ein Haustier zu holen, zu informieren. Bei Listenhunden, oder aber bei Vorkommnissen mit dem Mieter kann auch bei Erlaubnis der Tierhaltung, die Haltung in speziellem Fall verweigert werden.
Im Endeffekt bleibt also alles beim alten.
 

Mechelaar

Altbekanntes Mitglied
Sehe ich anders.

Bisher war die Klausel über Hunde und Katzen gültig. Klagen war Glückssache, weil es eben kein höchstrichterliches Urteil gab. Da hing es nur vom Richter ab. Jetzt ist es wahrscheinlicher eine Erlaubnis durchzuklagen.

Einfacher eine Wohnung bekommt man allerdings nicht.

Da lobe ich mir die Niederlande. Wohnungsnot herrscht zwar überall, aber Hund oder Katze spielen kaum eine Rolle bei der Vergabe.
 

Isabel

Foren-Guru
Für mich wäre die richtige Überschrift:

Arbeitsbeschaffungsprogramm für Juristen!

Auch die Überschrift in der FAZ ist meines Erachtens unglücklich gewählt. So ähnlich lautet zwar das Urteil des BGH, nur darf nicht übersehen werden, daß, was nicht "generell verboten" auch nicht "generell erlaubt" ist.

Eine "unfassende Abwägung" im Einzelfall ist kein Freifahrtsschein für die Haltung von Hunden und Katzen, sondern bedeutet, daß die Belange und Interessen des Vermieters, der Hausbewohner und der Nachbarn erörtert und beachtet werden müssen.

Das bedeutet in jedem Einzelfall STREIT, nämlich ein Gerichtsverfahren, dessen Ausgang ungewiß ist - auch bezogen auf die Kosten eines solchen. Wahrscheinlich wird sogar eine Prozeßlawine geben.

Einen wirklichen Durchbruch vermag ich hier nicht zu erkennen.

Sind das wirklich so gute Nachrichten für Mieter?
 

Enno

Sehr aktives Mitglied
Das Urteil wird in der Praxis nicht viel ändern !

Ich fände es auch nicht sehr gut, wenn ich als Vermieter nicht bestimmen könnte, ob Hunde (Katzen, o.ä) in meiner Wohnung leben dürften.
 

Mechelaar

Altbekanntes Mitglied
Besser ein kleiner Schritt als gar keiner, oder?
 

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