escada
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nach dem versuch den link reinzustellen und zu aktualisieren, ist hier jetzt eine Authentifizierung erforderlich die ich nicht kenne.
den artikel hatte ich vorher schon.
"Bund der Nichtzahler der Hundesteuer Deutschlands e.V."
In einer Frage sind sich viele Bürger einig: Die Hundesteuer paßt nicht mehr in unsere Steuerlandschaft. Das soll jetzt das höchste deutsche Gericht, das Bundesverfassungsgericht klären. Uwe Stierand aus Halle, Besitzer von mehreren Golden Retriever-Welpen gründete sogar den Verein "Bund der Nichtzahler der Hundesteuer Deutschlands e.V.". Eine der ersten Maßnahmen des Vereines: Verfassungsklage. Er hält die staatliche Abgabe für eine reine Willkürsteuer. Schließlich blieben die Besitzer von Katzen und Pferden davon verschont. Uwe Stierand steht mit seiner Meinung nicht allein da! Seit die Stadt Köln ihre Hundesteuer von 180 DM auf 276 DM erhöhte, werden auch dort die Hundebesitzer rebellisch. Mit an ihrer Spitze steht Rechtsanwalt Friedhelm Balsam, stellvertretender Vorsitzender des Kölner Tierschutzvereins. Sie verfaßten eine grundsätzliche Stellungnahme zu dem Problem der Hundesteuer. Auszüge: "Die Hundesteuer war früher eine Luxussteuer (erstmalig im 19. Jahrhundert in Preußen eingeführt). Damals zahlte man auch für das Halten von Katzen, Enten, Nachtigallen oder eines Klaviers sowie für das Halten von Dienstboten . . ." Als einzige Steuer aus der Kuriositätenkiste hielt sich bis heute die Hundesteuer. Die Hundesteuer soll heutzutage zwei Ziele verfolgen: Einerseits soll die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit besteuert werden, andererseits der Verbreitung der Hundehaltung entgegenwirken. Für Rechtsanwalt Balsam sind diese Zwecke äußerst fragwürdig, sozial ungerecht und tierschutzwidrig. Steigende Hundesteuersätzen (ohne Rücksicht auf das Einkommen) haben zur Folge, daß sich immer mehr Hundebesitzer aus sozial schwächeren Bevölkerungsschichten, darunter überwiegend ältere und einsame Bürgerinnen und Bürger, von ihrem Liebling trennen müssen. Aber ein Hund der abgeschoben werden muß, der leidet und dies verstößt gegen den Tierschutzgedanken. Auch das Argument, die Erhöhung der Hundesteuer würde der Ausbreitung des Hundebestandes entgegenwirken, trifft nicht zu. Glaubt man den Befürwortern der Hundesteuer, so müßte es in Köln eine regelrechte Hundeplage geben. Das Gegenteil ist der Fall: Der Hundebestand ist in Köln von 30.000 Hunden (1988) auf 27.000 zurückgegangen.
den artikel hatte ich vorher schon.
"Bund der Nichtzahler der Hundesteuer Deutschlands e.V."
In einer Frage sind sich viele Bürger einig: Die Hundesteuer paßt nicht mehr in unsere Steuerlandschaft. Das soll jetzt das höchste deutsche Gericht, das Bundesverfassungsgericht klären. Uwe Stierand aus Halle, Besitzer von mehreren Golden Retriever-Welpen gründete sogar den Verein "Bund der Nichtzahler der Hundesteuer Deutschlands e.V.". Eine der ersten Maßnahmen des Vereines: Verfassungsklage. Er hält die staatliche Abgabe für eine reine Willkürsteuer. Schließlich blieben die Besitzer von Katzen und Pferden davon verschont. Uwe Stierand steht mit seiner Meinung nicht allein da! Seit die Stadt Köln ihre Hundesteuer von 180 DM auf 276 DM erhöhte, werden auch dort die Hundebesitzer rebellisch. Mit an ihrer Spitze steht Rechtsanwalt Friedhelm Balsam, stellvertretender Vorsitzender des Kölner Tierschutzvereins. Sie verfaßten eine grundsätzliche Stellungnahme zu dem Problem der Hundesteuer. Auszüge: "Die Hundesteuer war früher eine Luxussteuer (erstmalig im 19. Jahrhundert in Preußen eingeführt). Damals zahlte man auch für das Halten von Katzen, Enten, Nachtigallen oder eines Klaviers sowie für das Halten von Dienstboten . . ." Als einzige Steuer aus der Kuriositätenkiste hielt sich bis heute die Hundesteuer. Die Hundesteuer soll heutzutage zwei Ziele verfolgen: Einerseits soll die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit besteuert werden, andererseits der Verbreitung der Hundehaltung entgegenwirken. Für Rechtsanwalt Balsam sind diese Zwecke äußerst fragwürdig, sozial ungerecht und tierschutzwidrig. Steigende Hundesteuersätzen (ohne Rücksicht auf das Einkommen) haben zur Folge, daß sich immer mehr Hundebesitzer aus sozial schwächeren Bevölkerungsschichten, darunter überwiegend ältere und einsame Bürgerinnen und Bürger, von ihrem Liebling trennen müssen. Aber ein Hund der abgeschoben werden muß, der leidet und dies verstößt gegen den Tierschutzgedanken. Auch das Argument, die Erhöhung der Hundesteuer würde der Ausbreitung des Hundebestandes entgegenwirken, trifft nicht zu. Glaubt man den Befürwortern der Hundesteuer, so müßte es in Köln eine regelrechte Hundeplage geben. Das Gegenteil ist der Fall: Der Hundebestand ist in Köln von 30.000 Hunden (1988) auf 27.000 zurückgegangen.
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