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§11

rugrat18

Altbekanntes Mitglied
Heute bin ich glücklich, zufrieden und erfolgreich von meiner Schulung zum Tierschutzgesetz heimgekehrt.
Ab sofort darf ich gewerbsmäßig Tiere halten, handeln und pflegen.

Und was habe ich sonst noch gelernt?

Nach § 1 und 2 Tierschutzgesetz müsste man der Hälfte der Tierbesitzer diese Tiere mit sofortiger Wirkung entziehen.

Gut, dass ich nach solanger Zeit im Zoohandel ein solch dickes Fell entwickelt habe, dass ich nicht jedesmal ausflippe, wenn manche Leute erzählen, was sie mit den ihnen anvertrauten Lebewesen veranstalten...

Ich sage ihnen halt nur nett und durch die Blume, dass sie Tierquäler sind.
Und ab heute habe ich es schriftlich, dass ich das auch darf.
 

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franka

Foren-Guru
lach , da ich sehr sehr direkt bin und auch anecke wo es nur geht, juckt mich das mal null....wenns mich packt, dann rede ich hochdeutsch und nicht durch die blume. wenn ich zum besipiel eine omi sehe, die sich alle erdenkliche mühe gibt mit einem rollator ihrem hund noch ein bissel luft zu schenken, der sich aber mal genauso wenig bewegen kann wie sie, weil er zu fett ist und wahrscheinlich auch immer nur mit ihr auf schleichgassi geht, dann mache ich den mund auf...es gibt genug schüler, die sich freuen würden mit dem dicken hund auch noch etwas zu machen, das dieser in normale formen kommt und nicht noch mehr verfettet ! die omis finden es nicht so toll so deutlich angesprochen zu werden, ich schon, denn das ist für mich quälerei pur fürs tier. ebenso, wenn der hund keinerlei soziale kontakte pflegen kann, sich niemand und schon garnicht ein anderer hund nähern darf (der könnte ja flöhe haben) pah wie geht mir da die schnur....dann laufe ich ebenso schnell mit meiner flocke und sag nur, kommt süsser der hat bestimmt die flöhe da hab ich angst um dich ... naja, das bin ich !
 

Lucy

Foren-Guru
Herzlichen Glückwunsch zur bestandenen Prüfung.
Ja franka, einen Hund mit Leckerlis vollstopfen bis er bewegungsunfähig ist, ist tierquälerei.
Aufklärung tut da not. Und deine Anregung, das junge Menschen die Gassi-Runden übernehmen ist richtig gut.
Bei alle dem darf man aber auch nicht vergessen, diese Leute lieben ihre HUnde oft über alles. Sie sind oft die einzigen Bezugspersonen und glauben, ihrer Fellnase etwas gutes zu tun, wenn sie sie mit leckeren Häppchen verwöhnen. Oftmals erreicht man in solchen Fällen mehr, wenn man sie freundlich und sachlich darauf hinweist und aufklärt.
Viele Grüße
Heike mit Lucy
 

rugrat18

Altbekanntes Mitglied
@Franka

ich redete in meinem Eingangspost ganz sicher nicht von meinem privatem Verhalten.

Beim §11 geht es um´s Gewerbe. Und wenn ich als lausiger Verkäufer einem Kunden an den Kopf werfe, dass das was er vorhat oder tut, Tierquälerei ist, dann muss ich das auch vor meinem Chef begründen können- denn der denkt eher mal nur an den Umsatz.

Privat nehme ich auch kaum ein Blatt vor den Mund- aber als Arbeitnehmer sieht das wohl etwas anders aus.
Wobei ich mich schon öfters geweigert habe, jemandem ein Tier zu verkaufen.
Würde der Kunde sich beschweren, dann muss ich das auch vor meinem Chef begründen können- und da ist es immer gut, sagen zu können:
Da und da steht es, dass ich sogar gesetzlich dazu verpflichtet bin.
 

Lucy

Foren-Guru
Ja rugrat18, du hast da ja auch eine Verpflichtung deinem Arbeitgeber gegenüber. Die Branche ist sehr klein und unerwünschtes Benehmen den Kunden gegenüber (damit meine ich "Fakten knallart zu äußern) spricht sich schnell rum. Ich war da nur in einem kleinen Bereich tätig (Zierfischzucht und habe einige Jahre ein Zierfischfachgeschäft geleitet). Deshalb kenne ich die Problematik. Natürlich geht einem da manchmal die "Hutschnur hoch" und man muss trotzdem lächelnd und freundlich für Aufklärung sorgen. Leider gibt es auch Menschen, die unbelehrbar sind. Denen hätte ich auch lieber einen Eimer Wasser über den Kopf gegossen, aber...
Viele liebe Grüße
Heike mit Lucy
 

Rolf

Mod-Admin
Teammitglied
Glückwunsch zur bestrandenen Prüfung, rugrat.
 

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