Meerhexe
Neues Mitglied
Wir haben eine Hündin als Welpe gekauft mit einem Co-Owner Vertrag, in dem steht, dass unsere Hündin für drei Würfe zur Züchterin geht, jeweils 10 Tage vor der Geburt bis zum Auszug der Welpen. Nun habe ich gelesen, dass es dann nicht über Co-Ownerschaft geht, sondern Zuchtmiete. Zudem zahlt man doch beim CoOwnervertrag nicht den vollen Preis, oder? Wir haben den vollen Preis für die Hündin gezahlt. Reicht das aus, damit die Zuchtklausel im Vertrag nichtig ist? Wir haben uns mit der Züchterin verkracht und möchten unsere Hündin dort nicht mehr hingeben. Sie hat nun auch eine Zuchtpartnerin und sie wollen in den Verein ein als Zuchtgemeinschaft eintreten. Da wir mit ihr den Vertrag haben und nicht mit der Gemeinschaft, würde der Vertrag dadurch nichtig sein?
Oder wird es erst nichtig, wenn unsere Hündin schriftlich nicht zur Zucht geeignet ist? Sie war bisher 2 mal läufig und war beide male scheinträchtig. Wir haben Angst, dass sie uns die Hündin wegnehmen möchte, weil wir nichts mehr mit ihr zu tun haben möchten bei dem was sie mit uns abgezogen hat. Bitte um Hilfe
Oder wird es erst nichtig, wenn unsere Hündin schriftlich nicht zur Zucht geeignet ist? Sie war bisher 2 mal läufig und war beide male scheinträchtig. Wir haben Angst, dass sie uns die Hündin wegnehmen möchte, weil wir nichts mehr mit ihr zu tun haben möchten bei dem was sie mit uns abgezogen hat. Bitte um Hilfe
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