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Ist der Co-Ownervertrag ein zu halten?

Meerhexe

Neues Mitglied
Wir haben eine Hündin als Welpe gekauft mit einem Co-Owner Vertrag, in dem steht, dass unsere Hündin für drei Würfe zur Züchterin geht, jeweils 10 Tage vor der Geburt bis zum Auszug der Welpen. Nun habe ich gelesen, dass es dann nicht über Co-Ownerschaft geht, sondern Zuchtmiete. Zudem zahlt man doch beim CoOwnervertrag nicht den vollen Preis, oder? Wir haben den vollen Preis für die Hündin gezahlt. Reicht das aus, damit die Zuchtklausel im Vertrag nichtig ist? Wir haben uns mit der Züchterin verkracht und möchten unsere Hündin dort nicht mehr hingeben. Sie hat nun auch eine Zuchtpartnerin und sie wollen in den Verein ein als Zuchtgemeinschaft eintreten. Da wir mit ihr den Vertrag haben und nicht mit der Gemeinschaft, würde der Vertrag dadurch nichtig sein?
Oder wird es erst nichtig, wenn unsere Hündin schriftlich nicht zur Zucht geeignet ist? Sie war bisher 2 mal läufig und war beide male scheinträchtig. Wir haben Angst, dass sie uns die Hündin wegnehmen möchte, weil wir nichts mehr mit ihr zu tun haben möchten bei dem was sie mit uns abgezogen hat. Bitte um Hilfe
 

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bluedragongirl

Foren-Legende
Höre das erste mal von so einem Vertrag, was wurde schriftlich ausgemacht? Es scheint das es keine gesetzliche Regelungen für solche Verträge gibt, hatte die Züchterin Kosten für deinen Hund übernommen Tierarzt, Untersuchungen, Hundesteuer usw.? Wenn nicht, dann bist du eigentlich Eigentümer und Besitzer des Hundes, so wie ich es verstanden habe...

https://www.mrcev.de/index.php/der-hund-im-recht

Screenshot_20201228_072950.jpgScreenshot_20201228_073008.jpg
 

Meerhexe

Neues Mitglied
Wir haben den vollen Preis für sie bezahlt. Versicherung, Meldung, Hundesteuer etc ist alles über mich und wird auch von mir bezahlt. In dem Vertrag steht, dass sie drei mal zur Züchterin soll um dort Welpen zu bekommen und wir haben dann Anspruch auf einen Welpen. Die Kosten der dazugehörigen Untersuchungen und der Aufzucht übernimmt die Züchterin.
 

Isabel

Foren-Guru
Falls es zu Auseinandersetzungen kommen sollte, wirst Du einen Anwalt brauchen. Es gibt Anwälte, die auf Tierrecht spezialisiert sind.

Hier ist so eine: https://www.kanzlei-sbeaucamp.de

Schau Dir mal die Hompage an und anrufen kannst Du dort auch. Wir hier können und dürfen keine Rechtsberatungen machen.

Bluedragongirl hat schon geschrieben: Es gilt, was im Vertrag steht. Kaufverträge sind frei verhandelbar, allerdings vor dem Kauf,
nicht danach.

Eine Rechtsberatung kostet nicht alle Welt, frage mal bei einem Anwalt nach, der darauf spezialiert ist.
 

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