Ist sie ein Listenhund?

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Unregistriert

Guest
Hallo,
ich hoffe hier eine passende Antwort auf meine Frage zu bekommen.
Ich habe bereits das halbe internet durchforstet und bin zu keiner ordentlichen antwort gekommen.
Ich würde mir gerne eine Mischlingshündin kaufen. Ihre Elterntiere sind auch beides Mischlinge - jedoch und nun zu meiner Frage - ist ihr Vater ein Stafford-Mischling.
Dass der Stafford in Schleswig-Holstein als Listenhund gild ist mir bewusst. Wie ist es aber nun mit der Mischlungshündin, deren Vater ein Staffordmischling war?
Im impfpass ist sie als Schäferhundmischling eingetragen. Jedoch ist sie farblich und auch vom körperbau durchaus dem Stafford anzugleichen.

Über eine "freundliche" , informative antwort wäre ich sehr dankbar.
 

salei

Altbekanntes Mitglied
Hallo :)
Laut Gesetzt gelten leider auch Mischlinge von Listenhunden als Listenhund. Hier wird nicht unterschieden. Das finde ich persönlich schade vor allem, da es schon die 2. Mix-Generation ist.
Du musst dir bewusst sein, dass es dir passieren kann, dass aufgrund des Aussehens irgendjemand das Ordnungsamt informiert und du den Hund einem Amtstierarzt vorstellen musst, der dann entscheidet, ob es ein Listenhund ist oder nicht. Sollte dieser zum Ergebnis "Listenhund" kommen, sind dann alle weiteren Schritte zur Haltung zu unternehmen, Wesenstest, Maulkorb, kurze Leine, Zuverlässigkeitsprüfung des Halters und nicht zuletzt die sehr, sehr hohe Hundesteuer und Versicherungsprämien.
Einfacher wäre es, du entscheidest dich für einen anderen Hund.

Mir stellt sich die Frage, wie ist denn der Vater deklariert? Auch als Schäferhundmix. Viele Schäferhund-Boxer-Mixe sehen oft wie Staffs aus. Da kommt es leicht zu Verwechslungen
 

Morold

Mitglied
Ja leider sind da soweit ich weiß, auch die Mischlinge problematisch.
Habe Bekannte, die auch einen Mischling haben, wo ein Listenhund eingekreuzt ist, glaube war auch eine Stafford-Mischling, allerdings in erster Generation.
Meine Bekannten hatten sich leider nie dafür interessiert, was da drin steckt. Zuhause gabs keine Probleme.
Als wir allerdings vor ein paar Jahren nach Dänemark in den Urlaub wollten, erwarteten uns da richtig Probleme, weil da schlaue Menschen den Stafford erkannten.
In Dänemark gibt es ja auch Listenhunde.
Das Hundegesetz in Dänemark ist allerdings auch insgesamt viel strenger als hier.
Bisher konnte man dort deinen Hund einfach erschießen oder einschläfern lassen, nur weil er sich von einem anderen Hund hat provozieren lassen.
Zum Glück wurde das jetzt endlich geändert.:p
Mit einem Listenhund sollte man aber trotzdem dort nicht kommen.
 

Toller26

Altbekanntes Mitglied
Listenhunde werden in DM einfach eingeschlaefert, soweit ich weis, auch Welpen und Mixe,die auch nur so aussehen wie ein Listenhund, uebrigens sind auch Kleinhunde sind gefaerdet.
Wenn die Polizei sagt Listenhund oder gefaerlich, wird dein Hund zwangseingeschlaefert.
 

PiLy

Hundemutti
Das ist jetzt aber geändert worden. Sie werden nicht mehr sofort getötet. Das habe ich mal in den Nachrichten gesehen. Urlauber müssen bestimmte Auflagen erfüllen, damit der "Listenhund/-mix" mit einreisen darf.
 

von Holtriem

Field Spaniel Kenner
Im Impfausweis steht doch Schäferhundmischling, also dürfte es kein Problem geben, es sei denn der Stafford gewinnt von der Optik her Oberhand.
 

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