Jensemann
Neues Mitglied
Hallo Zusammen,
ich wende mich an euch in der Zeit der bittersten Not.
Meine Exfreundin hat mein Baby entführt worauf hin ich zur Polizei und vor Gericht gezogen bin, obwohl ich der alleinige Käufer bin, einen Kaufvertrag habe, Versicherung und Steuern bezahle und die Züchter für mich ausgesagt haben will mir das Gericht meinen Bilbo nicht wieder geben. Ein Richter des Landesgericht Bochum sagte während des Mediationsverfahren zu mir: „Ob es um einen Hund oder einen Sack Zement geht, macht vor Gericht keinen Unterschied.“ Ich weiß ja das Hunde vor Gericht als Sache gelten, doch es gibt doch auch Tierschutz Reglungen! Es ist für mich unvorstellbar wie dies sein kann.
„Wie das Amtsgericht rechtsfehlerfrei festgestellt hat, ist bei der Teilung von Miteigentum die Reglung des § 753 BGB einschlägig. In Betracht kommen daher lediglich der Verkauf des Hundes und die Verteilung des hierbei erzielten Erlöses“
Ich weiß einfach nicht mehr weiter, aus meiner Not heraus habe ich eine Facebook und eine Internetseite erstellt in der Hoffnung irgendwo eine Lösung zu finden um meinen Baby wieder im Arm halten zu können.
Mehr Infos dazu findet ihr unter https://www.facebook.com/RettetBilbo und Rettet Bilbo
Falls irgendjemand Rat weiß, bitte helft mir!
Jens Janzen.
ich wende mich an euch in der Zeit der bittersten Not.
Meine Exfreundin hat mein Baby entführt worauf hin ich zur Polizei und vor Gericht gezogen bin, obwohl ich der alleinige Käufer bin, einen Kaufvertrag habe, Versicherung und Steuern bezahle und die Züchter für mich ausgesagt haben will mir das Gericht meinen Bilbo nicht wieder geben. Ein Richter des Landesgericht Bochum sagte während des Mediationsverfahren zu mir: „Ob es um einen Hund oder einen Sack Zement geht, macht vor Gericht keinen Unterschied.“ Ich weiß ja das Hunde vor Gericht als Sache gelten, doch es gibt doch auch Tierschutz Reglungen! Es ist für mich unvorstellbar wie dies sein kann.
„Wie das Amtsgericht rechtsfehlerfrei festgestellt hat, ist bei der Teilung von Miteigentum die Reglung des § 753 BGB einschlägig. In Betracht kommen daher lediglich der Verkauf des Hundes und die Verteilung des hierbei erzielten Erlöses“
Ich weiß einfach nicht mehr weiter, aus meiner Not heraus habe ich eine Facebook und eine Internetseite erstellt in der Hoffnung irgendwo eine Lösung zu finden um meinen Baby wieder im Arm halten zu können.
Mehr Infos dazu findet ihr unter https://www.facebook.com/RettetBilbo und Rettet Bilbo
Falls irgendjemand Rat weiß, bitte helft mir!
Jens Janzen.
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