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Rettet Bilbo, HILFE! Gericht möchte meinen Hund versteigern!

Jensemann

Neues Mitglied
Hallo Zusammen,
ich wende mich an euch in der Zeit der bittersten Not.

Meine Exfreundin hat mein Baby entführt worauf hin ich zur Polizei und vor Gericht gezogen bin, obwohl ich der alleinige Käufer bin, einen Kaufvertrag habe, Versicherung und Steuern bezahle und die Züchter für mich ausgesagt haben will mir das Gericht meinen Bilbo nicht wieder geben. Ein Richter des Landesgericht Bochum sagte während des Mediationsverfahren zu mir: „Ob es um einen Hund oder einen Sack Zement geht, macht vor Gericht keinen Unterschied.“ Ich weiß ja das Hunde vor Gericht als Sache gelten, doch es gibt doch auch Tierschutz Reglungen! Es ist für mich unvorstellbar wie dies sein kann.

„Wie das Amtsgericht rechtsfehlerfrei festgestellt hat, ist bei der Teilung von Miteigentum die Reglung des § 753 BGB einschlägig. In Betracht kommen daher lediglich der Verkauf des Hundes und die Verteilung des hierbei erzielten Erlöses“

Ich weiß einfach nicht mehr weiter, aus meiner Not heraus habe ich eine Facebook und eine Internetseite erstellt in der Hoffnung irgendwo eine Lösung zu finden um meinen Baby wieder im Arm halten zu können.
Mehr Infos dazu findet ihr unter https://www.facebook.com/RettetBilbo und Rettet Bilbo

Falls irgendjemand Rat weiß, bitte helft mir!
Jens Janzen.
 

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Roxi

Altbekanntes Mitglied
Hallo Jensemann,
erst einmal, es tut mir sehr leid, das ist eine sehr schlimme Sache. Ein Rat ist schwierig, denn es hängt natürlich auch von Deiner finanziellen Lage ab. Die einzige Möglichkeit, gegen diesen nicht nachvollziehbaren Beschluss des Gerichts vorzugehen, ist meiner Meinung nach - Du nimmst Dir einen guten Anwalt fechtest diesen Beschluss an. Ist das Urteil denn schon rechtskräftig?

LG Roxi
 

Lucy

Foren-Guru
Sorry, aber so ganz schlau werde ich aus deinem Aufruf nicht. Wenn du laut Kaufvertrag der Eigentümer bist, Steuer und Versicherung allein bezahlst. Es sich bei der Person um deine Ex-Freundin handelt, die also nicht deine Ex-Ehefrau war, ist die Rechtslage doch klar. Das Verhältnis fällt doch dann gar nicht unter eine "Zugewinngemeinschaft", wie bei Eheleuten üblich.
Auf deine Links möchte ich nicht gehen, da du hier neu im Forum bist, ich also noch kein Vertrauensverhältnis aufbauen konnte. Das ist jetzt nicht persönlich gemeint, aber ich möchte der Gefahr, mir einen Virus einzufangen vermeiden.
Viele Grüße
Heike mit Lucy
 

Jensemann

Neues Mitglied
Mein Anwalt versicherte mir auch das die Rechtslage eindeutig ist, die Richterin meinte das vor allem zwei Faktoren dies beeinflussen:

1.) Sie war bei dem Kauf dabei
2.) Wir lebten zusammen zu diesem Zeitpunkt

Das es ist nicht ihr Hund ist war eindeutig, aber ob sie evtl. Miteigentümerschaft besitzt konnte nicht klar ausgeschlossen werden.

Gern poste ich es auch hier genauer (Kopiert aus dem schreiben vom Gericht)
„Dem Kläger mag zugestanden werden, dass seine Eintragung als Käufer in den mit dem Zeugen [Name des Züchterpaars] über den streitgegenständlichen Hund geschlossenem Kaufvertrag ein Indiz für seine Eigentümerstellung darstellt. Gleiches gilt für die Tatsache, dass er die Hundesteuer und Versicherung für den Hund entrichtet. Jedoch sind zur Beurteilung der Frage nach der Person, an welche der Hund durch die ursprüngliche Eigentümerin übereignet wurde, sämtliche Umstände des Übereignungsgeschäfts zu berücksichtigen.“

„Soweit der Kläger mit der Berufung einwendet, das Amtsgericht habe nicht berücksichtigt, dass die alleinige Unterzeichnung des Kaufvertrages auch eine bewusste Entscheidung auf Seiten der Verkäuferin dargestellt habe, was sich auch in deren Aussage: ´Wenn ich gefragt werde, wer nach meiner Vorstellung Eigentümer des Hundes werden sollte, dann eben Herr Janzen“ [Zitat des Züchterpaares], wiederspiegelte, so greift dieser Einwand nicht durch.

Das Amtsgericht hat sich dezidiert mit den Bekundungen der Zeugen, insbesondere auch denen der Zeugin [Name des Züchters] auseinandergesetzt und ist sodann zu der nicht zu beanstandenden Feststellung gelangt, dass es aufgrund der Zeugenaussage nicht zu der Überzeugung gelangen kann, es sei die Übertragung von Alleineigentum an den Kläger gewollt gewesen.“

„Wie das Amtsgericht rechtsfehlerfrei festgestellt hat, ist bei der Teilung von Miteigentum die Reglung des § 753 BGB einschlägig. In Betracht kommen daher lediglich der Verkauf des Hundes und die Verteilung des hierbei erzielten Erlöses“

Ich wollte in Berufung gehen, doch wird mir Prozesskostenhilfe verweigert. Jetzt habe ich 1-2 Wochen um mir zu überlegen wie ich weiter vorgehe. Ich würde mein letztes Hemd für Bilbo hergeben, doch ein Prozess vorm Landesgericht selbst zu finanzieren kann ich mich nicht leisten, nicht mals durch einen Kredit. Wobei die Richter auch fest der Auffassung sind das dies nichts bringen würde. Ich habe schon mein Studium unterbrochen um das bisherige zu finanzieren und habe den Studienkredit im Nacken weswegen ich mir auch keinen Kredit für den Prozess nehmen kann.

Wenn ich aber jemand finde der mir sagt das ich das irgendwie vor dem Landesgericht gewinnen kann, würde ich auch meine Organe bei ebay rein setzen >_<
 
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