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Vermieter verbietet zweiten Hund

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Unregistriert

Guest
Hallo,
wie schon im Titel geht es ums Thema "Vermieter verbietet zweiten Hund".
Zur Vorgeschichte. Wir wohnen zu zweit in dieser Wohnung und besitzen schon einen Hund (Collie/Schäferhund Mischling 10 Jahre).
Wollten uns jetzt noch einen zusätzlichen Hund anschaffen, damit die miteinander spielen können usw. das ist ja auch nicht wichtig^^.
Haben wir also die Vermieterin gefragt und sie meinte nur ihr ist das egal, können wir ruhig machen.
Dann waren wir letzte Woche beim Hundezüchter haben uns ein ausgesucht,
ein Kaufvertrag gemacht und bezahlt.
Heute kommt die Vermieterin und sagt, sie hat sich das genau überlegt und will es doch nicht. Sie hat auch nie gesagt das es in ordnung ist usw.
Wir haben leider auch keine Zeugen. Ihre begründung ist jetzt die Wohnung sei zu klein (75m²).
Also mir ist das ja eigentlich alles ziemlich egal, der Hund ist gekauft und ich werd mir den jetzt auch holen, notfalls such ich mir ne neue Wohnung wo zwei Hunde erlaubt sind und die Vermieter nicht solche Idioten :D.
Meine einzige sorge ist jetzt nur, kann uns die Vermieterin fristlos kündigen, wenn wir den Hund dann anfang August abholen oder geht das trotzdem nur fristgerecht weil ihre argumente überhaupt kein Sinn ergeben.
Es geht mir dabei nur um die Zeit, die ich habe eine neue Wohnung zu suchen.^^

Ich hoffe jemand kann mir weiterhelfen,
:)
 

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Rolf

Mod-Admin
Teammitglied
Hallo Gast, dieses Thema ist recht komplex und vielschichtig. Und eine abschließende Beratung können wir in diesem Forum leider nicht leisten.

Hier im Gästebereich kannst Du lediglich einmal schreiben. Solltest Du weitergehende Fragen oder Informationen haben, mußt Du Dich im Forum registrieren. In dem Fall schreib bitte hier weiter, so daß dieses Thema dann passend in`s Forum verschoben werden kann.

Zuerst ist wichtig, was im Mietvertrag steht. Wird dort eine Tierhaltung generell verboten, ist dieser Passus ungültig und Kleintiere dürfen auch ohne Zustimmung des Vermieters gehalten werden.

Wenn gegen den Willen des Vermieters Hunde vom Mieter gehalten werden, ist dies kein Kündigungsgrund. Der Vermieter kann allerdings die Entfernung des Tieres aus der Mietwohnung verlangen und auch Klage vor Gericht führen, um dieses zu erreichen.

Die Vermiertein kann nicht hingehen und die Haltung eines Zweithundes verbieten mit dem Bemerken, sie habe es sich anders überlegt. Dies ist keine Begründung, die allerdings erforderlich ist, um Willkür dieser Art Tor und Riegel vorzuschieben.

Die Größe einer Wohnung ist nicht immer maßgeblich dafür, wieviele Hunde gehalten werden. Vielmehr kommt es darauf an, wie groß die Hunde sind und wie sie außerhalb der Wohnung beschäftigt werden. Beispiel: Hat jemand mittelgroße oder große Hunde in einer kleinen Wohnung, können die Hunde durch viel Laufarbeit -Frisbee, Flyball, Agility, am Fahrrad laufen etc. - ausreichend bewegt werden. Und es ist ja nun nicht so, daß jemand mit einer 150qm großen Wohnung seinen Jack Russel nun mit Frisbeewerfen beglückt.

Hoffentlich konnte ich ein klein wenig weiterhelfen. Der folgende link führt zu einem Mietrechtslexikon zu Deinem Thema.
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/h1/hund.htm


Edit: In diesem Zusammhang erscheint mir das Vertragsrecht interessant.

Jeder Vertrag kann mündlich geschlossen werden und ist auch ohne Schriftform gültig und bindend. So wie bei Dir geschehen. Die Vermieterin hat mündlich der Haltung eines Zweithundes zugestimmt. Die Behauptung, es sich anders überlegt zu haben, ist nichtig. Sie hätte den mündlichen Vertrag kündigen müssen, was sie nicht tat. Aber: Kommt es anschließend zu Streitigkeiten wird es mit dem Beweisen des mündlichen geschlossenen Vertrages schwierig und oft unmöglich, es sei denn, es gibt Zeugen.

Oder noch eine Vertragsform:Öffentlich aufgehängte/aufgestellte Automaten. Der Verkäufer macht ein Verkaufsangebot, indem er Waren in seinem Automaten zum Kauf anbietet. Derjenige, der genügend Geld in den Automaten einwirft und die Ware entnimmt, nimmt dieses Kaufangebot an und der Kaufvertrag ist erfüllt.
 
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Toodwart

Neues Mitglied
Ich habe mich mal registriert^^

Mehr Informationen kann ich gerne geben.
Der erste Hund ist jetzt ein Schäferhund/Collie Mischling. 10 Jahre und ca. ne Schulterhöhe von 60-65cm und der neue Hund wäre ein Akita (Weiblich) und die sind ungefähr genauso groß, aber momentan noch n Welpe^^.
Zum Platz nochmal, die Wohnung ist groß genug für die beiden. Und wir gehen auch viel spazieren mit den jetzigen Hund, am Tag immer 2-3 Stunden. Der Wald ist nur 100 Meter entfernt. Wir wohnen direkt am Stadtrand.

Das Haus ist ein Zweifamilienhaus und die Vermieter sind leider direkt die Nachbarn :D das Verhältnis ist allgemein nicht so das beste, weil sie sehr fordernd sind aber selbst nie was machen wenn mal etwas kaputt ist...naja das ist aber eine andere Geschichte. Mich stört es jetzt einfach nur tierisch das sie denken einfach so die Meinung zu ändern und so tun als ob sie das nie gesagt hätten. Zum nächsten Jahr werde ich mich definitiv nach einer neuen Wohnung umsehen. Wir wohnen da jetzt schon fast 8 Jahre und unser Hund hat noch nie etwas kaputt gemacht, das einzige was man ihm vorhalten kann ist, das er bellt wenn mal Sirene ist oder Martinshorn...aber welcher Hund macht das nicht :D . Ich möchte nur nicht überrascht werden mit nen Rausschmiss.
Und danke für den Link ich guck mir das mal genau an.

edit: im Mietvertrag steht leider das Kleintiere erlaubt sind bei Hunden aber die Zustimmung benötigt wird. Die wir uns ja geholt haben :/
 
Zuletzt bearbeitet:

Rolf

Mod-Admin
Teammitglied
Willkommen im Forum, Toodwart.

Wow, es kommt ein Aktia dazu - diese Rasse mag ich sehr. Der Akita wird auch "Japanischer Bärenhund" genannt.

Bitte bedenke, daß 10-jährige Hunde nicht so spielen wie die Welpen. Es kann sein, daß der ältere Hund mehr Ruhe möchte und den Welpen nicht oft um sich haben möchte.

Oha, den Vermieter direkt auf der Pelle zu haben, kann nerven.

Wenn Hundehaltung erlaubt ist, ist für alle Mitbwohner gelegentliches Bellen hinzunehmen, nicht jedoch stundenlanges kläffen. Dazu einige Gerichtsurteile in diesem link:Urteile > Hundegebell, die zehn aktuellsten Urteile < kostenlose-urteile.de

Und wie ich schon schrieb - die Haltung eines vom Vermieter nicht genehmigten Hundes kann nicht durch Kündigung erledigt werden. Wenn trotzdem eine Kündigung kommt, ist diese unzulässig und unwirksam. Wohl aber kann der Vermieter die Entfernung des Hundes verlangen.
 

Toodwart

Neues Mitglied
Wir haben die Vermieter nicht nur auf der Pelle :D wir sind auch mit ihnen im entferntesten Sinne verwandt. Die Vermieterin ist die Exfrau von meinem Onkel. Sie hat sich mit ihren neuen Lebensgefährten n Zweifamilienhaus gekauft und uns gefragt ob wir zur Miete wohnen wollen... und damit ging alles los :DDD

Zur anderen Sache, der ältere Hund wird das schon zeigen wenn er kein Bock mehr hat. Aber jetzt momentan benimmt er sich selbst noch als ob er zwei wäre beim toben draußen :D der hat noch soviel Energie in sich. Überhaupt nicht zu sehen das er schon 10 ist.
 

Rolf

Mod-Admin
Teammitglied
Habe gerade Deinen "Edit" oben gelesen. Generell gilt, daß Kleintiere immer erlaubt sind. Da kann der Vermieter nichts gegen unternehmen. Zu den Kleintieren gehören auch sehr kleine Hunderassen und sehr kleine Mixe, deren Haltung nicht vom Vermieter untersagt werden darf. Insofern ist eine Klausel im Mietvertrag unwirksam, wenn sie sich auf Kleintiere bezieht, die Genehmigungspflichtig durch den Vermieter sein sollen.

Und richtig - die Zustimmung zur Haltung zweier Hunde durch Euren Vermieter habt Ihr.
 

Ute

Foren-Legende
Hallo hier im Forum Toodwart, ist schon Mist, wenn das mit den Mitmietern nicht funktioniert. Selbst wenn man im Recht ist ... es nervt und stresst unnötig.

Uns ging es genauso ... Gewitterhexe unter uns ;-).

Wir haben uns jetzt eine neue Wohnung gesucht und ziehen am kommenden Mittwoch um :).

Ich hab bei dem neuen Vermieter darauf bestanden, mir die Erlaubnis zur Hundehaltung schriftlich zu geben. Hab ich auch bekommen. Sie gilt aber nur für diesen Hund ...
 

Rolf

Mod-Admin
Teammitglied
Richtig Ute. Vor meinem Einzug hier habe ich mir zwei Border Collies als erlaubt im Mietvertrag eintragen lassen. Als dann Benny und später Tessa dazukamen, habe ich telefonisch meine Vermieterin vorher um Zustimmung gebeten, die sie als SMS auch erteilt hat.
 

Toodwart

Neues Mitglied
Ja das stimmt, das ist wirklich alles sehr stressig. Ich werde morgen den Mieterschutzbund anrufen und gucken was die so sagen. Und dann lass ich mir alles nochmal durchn Kopf gehen und werde am Wochenende wohl nochmal das Gespräch suchen mit den Vermietern und ggf. einigen wir uns einfach darauf das uns genug Zeit gegeben wird eine neue Wohnung zu suchen und alle sind zufrieden.

Aber danke für die ganzen netten Antworten, da fühlt man sich gleich besser^^
 

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