Probleme wegen Beissvorfall

sunlite

Neues Mitglied
Hallo zusammen,
ich bin neu hier. Ich habe folgendes Problem. Mein Hund ( Jack-Russel Terrier Mischling,groß geraten) ist mir im März beim Müll rausbringen mit aus der Haustür entwischt! In dem Moment kam ein sehr schwieriger Nachbar am Grundstück entlang, den mein Hund ins Knie zwickte(!). Ich war selber über das Verhalten meines Hundes mehr als überrascht, weil er sowas noch nie gemacht hat! Ich entschuldigte mich sofort und erkundigte mich, ob was passiert sei.

Mein Nachbar brüllte mich nur, er würde mich anzeigen und der Köter müsste vergast werden. Kurz danach stand auch schon die Polizei vor der Tür.
Kurz: Ich bekam eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung und einige Tage später stand das Ordnungsamt vor der Türe, um meinen Hund zu begutachten. Als Auflagen bekam ich eine Leinenpflicht und das ich mein Haus so sichern muss, das mein Hund nicht mehr alleine rauslaufen kann.

Nun will mir das Ordnungsamt aber auch noch vorschreiben, welche Leinen ich nur noch benutzen darf .Also eine Schleppleine darf ich nicht mehr benutzen! Und dagegen sträube ich mich jetzt!

Mein Hund ist immer ohne Leine gelaufen ( selbst am Pferd), er hat vorher noch nie gebissen oder war auffällig! Mein Nachbar hat zwei Zahnabdrücke, keine ernsthafte Verletzung!

Nun soll ich mir auch noch die Schleppleine verbieten lassen??? Habt ihr sowas schonmal gehört? Das ist für meinen Hund meiner Meinung nach eine Einschränkung, wenn er 11 Jahre ohne Leine laufen dürfte und nun nur noch an einer kurzen Leine laufen soll!

Vielleicht kennt sich da ja jemand rechtlich Gesehen aus oder hat Ideen, wie ich mich verhalten soll?!

Vg sunlite
 
Zuletzt bearbeitet:

Qoldlady

♡Lovepo!nts♡
Oh man, das tut mir echt leid für euch!

Das Verhalten deines Hundes hätte dich nicht überraschen brauchen, denn wenn ihr vorher schon den Eindruck hattet, dass dieser Nachbar schwierig ist, WEISS der Hund schon lange, dass das sicher kein Guter ist! Unsere Fellnasen sind in sowas einfach viel sensibler, als wir uns das manchmal vorstellen können.

Leider habe ich mit sowas noch keine Erfahrung gemacht (leider ist eigentlich hier nicht das richtige Wort, denn ich bin ja froh, dass es so ist). Deshalb wüßte ich auch kaum, wie ich mich da verhalten würde. Wahrscheinlich würde ich mir Rat bei einem Rechtsanwalt holen, auch wenn das einige Kosten bedeutet. Aber der weiß am besten, ob und wie man sich dagegen wehren kann.
 

mr.T

Alter Hase
Ja das ist echt blöd gelaufen, für Dich und Deinen Jack.
Es handelt sich tatsächlich um eine fahrlässige Körperverletzung und deshalb kann das OA auch Auflagen erteilen. Das Maß kann das OA nach eigenem Ermessen festlegen, LEIDER .
Ich weiß nicht wie das bei Euch geregelt ist, bei uns gilt generell Leinenpflicht, außer in ausgewiesenen Gebieten.
 

Mogli

Bärchenbesitzer
Manchmal glaube ich, dass solche Leute nur darauf warten, dass was passiert, damit man dann gleich die Polizei holen kann. Hunde spüren sowas, Qoldlady hat recht, sie haben ein ganz feines Gespür für Gut und Böse.

Ich glaube ich würde, ihn da wo es geht trotzdem frei laufen lassen.

Bei uns ist das ganze Jahr kein Leinenzwang, nur muss der Hund abrufbar sein und darf nicht streunen.
 

jazzi

Mitglied
Oh je! Das ist wohl echt doof gelaufen für euch. Mein Hund hat auch ab und an mal jemanden aus heiterem Himmel gezwickt. Zum Glück haben aber immer alle darauf verzichtet, Konsequenzen daraus zu ziehen.

Ich denke, ein Rat von einem Anwalt wird aber sicher nicht schaden. Evtl. kannst du durch irgendeine spezielle Auflage eine Lockerung der Leinenpflicht erwirken.
 
E

Elvira B.

Guest
Ich denke mal, da müßt ihr durch und ich würde mich dem auch nicht widersetzen, denn ansonsten kann es passieren, das du bald keinen Hund mehr hast, es wurden Hunde schon wegen weniger eingezogen und dem TH übergeben.
 

sunlite

Neues Mitglied
Wiedersetzen werde ich mich dem aufkeinenfall, mein Hund wird in Zukunft defenitiv an der Leine bleiben, unser Haus haben wir auch schon gesichert. Bis jetzt bin ich mit meinem Hund nicht mehr auf unseren Nachbarn getroffen, kann deshalb auch nicht sagen, wie er auf ihn reagiert.
Mir geht es einfach nur darum, das ich meinen Hund im Wald,auf Wiesen etc. ( nicht innerorts!) etwas Freiheit geben möchte, was mit einer Schleppleine ja zumindest ein wenig möglich wäre.
Da wir aber so oder so schon einen Anwalt wegen des Vorfalls eingeschaltet haben, werde ich diesen auch nochmal zum Thema Schleppleine befragen.
Vielen Dank für eure Antworten ;-)
 
E

Elvira B.

Guest
Bei uns herrscht auch Anleinpflicht und als die eingeführt wurde, mußten auch ältere Hunde die nie an der Leine laufen mußten, mußten dass dann eben tun ;)

Ich weiß nicht wo du her kommst, aber normalerweise müssen gerade im Wald die Tiere angeleint gehen, damit sie keine Wildtiere jagen.
 

sunlite

Neues Mitglied
Ich komme aus NRW, es geht mir nicht um die Anleinpflicht, damit bin ich einverstanden.
Ich bin nicht damit einverstanden, keine Schleppleine nutzen zu dürfen!
 
E

Elvira B.

Guest
Das hab ich schon verstanden, da mußt wohl jetzt aber leider durch ;
 

Qoldlady

♡Lovepo!nts♡
Es ist sicher das Beste, dass ihr einen Anwalt eingeschaltet habt. Der kann euch da am besten weiter helfen. Würdest du uns bitte dann mitteilen, was er zur Schleppleine sagt? Ich komme auch aus NRW und es wäre interessant, zu erfahren, wie das in so einem Fall ist.

Elvi, bei uns in NRW (obwohl - ich glaube das ist sogar von Stadt zu Stadt verschieden) ist das nicht ganz so streng. Jedenfalls bei uns brauchen wir die Hunde nur in Parks und im Stadtbereich an die Leine nehmen. Im Wald und auf Wiesen ist keine grundsätzliche Leinenpflicht.
 
E

Elvira B.

Guest
Elvi, bei uns in NRW (obwohl - ich glaube das ist sogar von Stadt zu Stadt verschieden) ist das nicht ganz so streng. Jedenfalls bei uns brauchen wir die Hunde nur in Parks und im Stadtbereich an die Leine nehmen. Im Wald und auf Wiesen ist keine grundsätzliche Leinenpflicht.
Ich weiß, deshalb hab ich ja gefragt, woher sie kommt, selbst in Bayern ist man da kulanter ;), wenn meine Bekannte Bilder von ihren Wanderungen einstellt, sehe ich ja, das auch da im Wald frei gelaufen wird, leider wurden aber auch schon freilaufende Hunde im Wald von Jägern erschossen :cry:

Recht - Dürfen Jäger Hunde erschießen?

Bestimmungen der deutschen Bundesländer - hundeschau.com - Das Hundemagazin für noch mehr Freude am Hund.

OVG-Urteil: Hunde müssen auf Waldwegen nicht an die Leine - NRW - Politik - Home - Westdeutsche Zeitung

zumindest sind die Aussagen recht widersprüchlich und von daher würde ich zugunsten meines Hundes ihm auch im Wald nicht überall frei laufen lassen.

Geli darf da zwar auch, aber nur wo ich genau weiß, dass da nicht gejagt werden darf, wie bei uns im Stadtwald z.Beispiel, auch wenn sie nicht ausbüchst und keinerlei jagdtrieb hat, sicher ist sicher ;)
 

Qoldlady

♡Lovepo!nts♡
Bei uns in NRW ist ein neues Jagdrecht auf dem Weg, dass Jägern verbietet, in Zunkunft wildernde Hunde und Katzen zu erschießen! Ich hoffe, NRW ist damit ein Vorreiter. Natürlich bin ich nicht dafür, dass Hunde Wild jagen dürfen - ganz bestimmt nicht! Aber Jäger nehmen das gern als Vorwand, einen lediglich freilaufenden Hund zu erschießen, obwohl der gar nicht jagt. Das ist z.B. einer Bekannten von uns passiert. Sie war mit Kind im Kinderwagen und Hund unterwegs (ein junger Hund, nichtmal ein halbes Jahr alt). Er ist in den Wald gelaufen - aber immer noch in Sichtweite. Dann gab es einen Knall und der Hund fiel tod um... Der Jäger hat zwar Konsequenzen tragen müssen, aber nur aufgrund dessen, dass der Vater dieser Bekannten auch Jäger ist und wußte, wie er gegen den "Kollegen" vorgehen konnte, der NICHTMAL in SEINEM eigenen Revier unterwegs war, sondern in einem ihm völlig fremden Gebiet. Unsereiner hätte einfach die Gesetzlage unter die Nase gerieben bekommen und hätte die Kröte schlucken müssen...

Außerdem frage ich mich ständig, wie können Jäger eigentlich unterscheiden, ob ein Reh von einem Hund oder einem Fuchs verletzt wurde............Im Zweifelsfall muß eben IMMER ein Hund herhalten!
 

Viszlafan

Altbekanntes Mitglied
Also ich muß schon sagen, Ihr habt es echt schwer. Bei uns in der Oberlausitz ist das echt locker mit der Leinenpflicht. Ich habe sogar schon oft einen Jäger im Wald getroffen. Keiner hat bisher etwas gesagt, dass meine Viszlas frei liefen.

Aber böse Menschen gibt es auch bei uns. Die Hunde können das wirklich unterscheiden.

Für den "netten" Nachbarn würde ich mir etwas einfallen lassen. Der Jacki wird schon gewußt haben, warum er ihn zwickt.

LG Heike
 
E

Elvira B.

Guest
In Thüringen hat man das Hundegesetz nach mehreren Beißvorfällen total verschärft.
 

mr.T

Alter Hase
Geli darf da zwar auch, aber nur wo ich genau weiß, dass da nicht gejagt werden darf, wie bei uns im Stadtwald z.Beispiel, auch wenn sie nicht ausbüchst und keinerlei jagdtrieb hat, sicher ist sicher ;)
Gerade im Stadtwald besteht Leinenpflicht !
Im Landesforst besteht keine Leinenpflicht, man sollte aber seinen Hund schon unter Kontrolle haben. Also der Hund sollte auch da keinerlei Wild jagen.
 
E

Elvira B.

Guest
Ich weiß, im Stadtwald wird aber nicht gejagt, daneben aber schon ;)

Außerdem gehört nicht der ganze Stadtwald der Stadt, auch wenn er so heißt, da gibts Unmegen kleiner privater Parzellen wo die Stadt nicht das Sagen hat.
 

sunlite

Neues Mitglied
Ich konnte die Angelegenheit mit der Schleppleine nun doch selber mit dem Ordnungsamt klären. Sie haben diese Auflage zurückgezogen. Habe längere Zeit mit dem OA telefoniert und dem Sachbearbeiter ganz klar verständlich gemacht, das ich mit der Leinenpflicht einverstanden bin und die Auflagen bzgl. unseres Hauses und Grundstücks schon umgesetzt worden, ich mich jedoch überhaupt nicht damit abfinden kann, keine Schleppleine nutzen zu dürfen, wobei es ja der erste Vorfall war ( und der Nachbar zudem nicht wirklich verletzt wurde) .
 

Qoldlady

♡Lovepo!nts♡
Es freut mich, dass du wenigstens dieses Problem aus der Welt schaffen konntest und dass sie beim OA einsichtig waren.
 

Buddy

Mitglied
Hi,

aber wenn der Nachbar tatsächlich nur zwei Zahnabdrücke hat, ist das doch nicht gleich eine Körperverletzung :confused:

Aber es freut mich, dass du das mit der Schleppleine geklärt hast. Ich bin mir sicher, dass auch eine normale Leine ausreichen wird.

Mein Buddy ist noch nicht lange bei mir, sodass ich immer darauf achte, dass er nicht wegrennen kann. Angst habe ich aber nicht wirklich davor, dass er jemanden beißt, da er immer sehr freundlich und liebevoll (besonders zu Kindern :D) ist. Trotzdem versuche ich ihm mit Hundetraining das richtige Verhalten beizubringen. Das würde ich auch anderen Hundebesitzern empfehlen, vielleicht kann man auch so solche plötzlichen Aktionen von Hunden ein wenig eindämmen.
Wichtig ist aber, dass der Hund artgerecht behandelt wird. So sollte er eigentlich nicht verhaltensauffällig werden, denn Hunde sind eigentlich von Grund auf liebevolle Wesen :).
 

reykah

Altbekanntes Mitglied
Ein Leinen-und Maulkorbzwang kann auf Antrag aufgehoben werden.
1. Schriftlicher Antrag auf Erteilung einer Ausnahmeregelung vom stetigen Leinenzwang.
2. Die Kontrolle und Beeinflussung des Hundes und das soziale Verhalten zu Artgenossen und Menschen ist durch eine erforderlich durchgeführte Verhaltenstherapie bei einem sachverständigen Tierarzt nachzuweisen(§7Abs.1Nr.1aHunde-VO)
3. Führungszeugnis der Belegart 0 (§8Abs.1Hunde-VO)
 

Qoldlady

♡Lovepo!nts♡
Ist zwar hier ein altes Thema...aber ich denke, dieser Bericht passt hier rein...

http://www.focus.de/panorama/welt/vorfall-in-drensteinfurt-frau-von-vier-doggen-angefallen-und-lebensgefaehrlich-verletzt_id_7307570.html

Es tut mir in der Seele weh, dass diese 4 Doggen aufgrund dieses Vorfalls alle ihr Leben eingebüßt haben...und natürlich auch, dass diese Frau nun mit dem Leben ringt!

Aber auch die Hundehalterin tut mir leid, denn ich denke, sie hat aufrichtig geglaubt, sie hätte ihre Hunde 100%ig unter Kontrolle...sie konnte ja wohl auch alle 4 ohne Leine brav neben sich ablegen. Was sie nicht bedacht hat...Hunde nehmen Ängste wahr und reagieren dann total unverhofft. Ich hab ähnliches einmal mit unserer Kim erlebt...die aber zum Glück angeleint war! Sie war der bravste Hund beim Gassigehen und sehr gehorsam! Und ich hätte nie gedacht, dass auch sie so reagieren würde... Eine Frau rief uns zu, unseren Hund "festzuhalten" (an der Leine war sie schon). Das kam mir komisch vor...aber o.k. Als wir dann auf ihrer Höhe waren, suchte diese Frau auch noch Schutz hinter einem Baum...und dann reagierte unsere Kim, wie ich es nie für möglich gehalte hätte...sie drehte sich im Vorbeigehen der Frau zu und HÄTTE NACH IHR GESCHNAPPT, wenn sie nicht an der kurz gehaltenen Leine gewesen wäre.

Dieser Vorfall ist inzwischen über 20 Jahre her...war mir aber für immer eine Lehre! Hunde nehmen sehr viel mehr wahr, als wir denken, und deshalb haben wir sie NIE zu 100% unter Kontrolle! Seither sehe ich es mit anderen Augen, wenn mir Menschen auf Entfernung schon zurufen, ich soll meinen Hund anleinen! Das ist auf jeden Fall dann IMMER besser!
 

Isabel

Foren-Guru
Das ist eine ganz böse "Geschichte", insbesondere weil die Frau mit dem Leben ringt.

Wenn mir ängstliche Personen begegnen, man sieht das an der Körperhaltung meist schon aus der Ferne, leine ich meine Hunde an und habe sie eng bei mir, um der Person mehr Sicherheit zu vermitteln. Solch extreme Situationen, daß Zuflucht hinter Bäumen gesucht wird, sind allerdings höchst selten.

Ich bin ganz bei Dir, Lady, wenn Menschen so viel Angst und Panik verbreiten, dann ist es immer besser, den Hund anzuleinen.
 

Mogli

Bärchenbesitzer
Das ist wirklich eine böse Geschichte, aber man kann nie ganz sicher sein wie sein Hunde reagiert.

Mogli reagiert auf Menschen die Angst vor Hunden schon von weitem, er hat dann eine ganz andere Körperhaltung und
dann kommt er immer an die Leine oder ich nehm ihn kurz am Halsband und geh an den Leuten vorbei.
 

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