Wenn die Staatsanwaltschaft was beweisen kann, wird es keine Verfahrenseinstellung geben. Wulff ist nicht vollumfänglich geständig. Er gibt nur zu, was ihm bewiesen werden kann. Es geht ja nicht nur um Bestechlichkeit und Vorteilsnahme gegen Wulff, sondern auch um ganz viel Geld. Die Frau, die ihm den gesamten Kaufpreis des Hauses bei Hannover gegeben hat, war vor ihrer Heirat recht arm. Da hat sie das Geld ihres Mannes ausgegeben. Und genau dieser Mann erhielt durch eine geschickte Rechtsumgehung durch Wulff hohe Steuervorteile. Für diese Steuervorteile hat dieser Mann dem Wulff und seiner Gattin eine sehr teure Urlaubsreise bezahlt. Weil das meiste dieser Gelder über Konten gelaufen sind, gibt es durch die Kontoauszuge ausreichend Beweise. Schließlich hat Wulff der Frau das GEld für das Haus zurückbezahlt, jedoch bei einer Bank Zinsen dafür eingeräumt bekommen, die geradezu lächerlich niedrig sind.
Bei einem Lufthansa-Flug von Hannover über Frankfurt nach New York hat Wulff für sich und seine Frau economy-Klasse gebucht und bezahlt. Kurz nach dem Flug wurde Wulff und Gattin auf die 1. Klasse kostenlos upgegradet. Wulff behauptet zwar, die Mehrkosten an die Lufthansa überwiesen zu haben - nur die Lufthansa behauptet, dass diesbezüglich kein Geld von Wulff eingegangen sei., obwohl Wulff behauptet, die Mehrkosten überwiesen zu haben. Nur Beweisen kann Wulff den Überweisungsvorgang nicht - er kann keinen Kontoauszug vorlegen, der das belegt. Und dies ist nur die Spitze eines Eisberges.
Ach ja, da hatte Wulff für sich und seine Gattin ein Hotelzimmer in der niedrigeren Preiskategorie gebucht. Dieses Hotel hat Wulff samt Frau auf eine Nobelsuit kostenlos upgegradet. Auch hier behauptet Wulff, das nachträglich bezahlt zu haben. Das Hotel behauptet das Gegenteil