Hundepolizei in Deutschland?

Rolf

Mod-Admin
Teammitglied
Frau Juliane Klöckner, Bundesministerin für Landwirtschaft, Ernährung und Verbraucherschutz plant Neuerungen in der Hundehaltung. Demnach sollen Hundehalter verpflichtet werden, mindestens zwei Mal täglich einen Gassirunde zu laufen und den Hund mindestens für 2 Stunden im Freien zu beschäftigen. Das dauerhafte Anbinden oder Alleinlassen der Hunde soll künftig verboten werden. Zur Zwingerhaltung hat sich die Frau Ministerin leider nicht geäussert. Ich frage mich ernsthaft, wie das überprüft werden soll. Die neuen Hundehaltungsvorschriften wurden inzwischen den Bundesländern zur Beratung zugesandt. Was soll das? Die Bundesregierung braucht nicht die Zustimmung der Bundesländer, die auch nicht die neuen Hundevorschriften umzusetzenb haben - das ist allein Aufgabe der Städte und Gemeinden.Dennoch meint die Bundesministerin, dass die Bundesländer die Einhaltung der neuen Vorschriften zu überwachen haben. Die Länder werden ihr wohl was husten.



Neue Auflagen für Hundezüchter.

Mindestens 4 Stunden täglich sollen sich private und professionelle Hundezüchter künftig um Welpen kümmern, damit diese sich ausreichend an Menschen gewöhnen können, die Welpen Für die Hundezucht soll weiter gelten, dass ein Betreuer höchstens drei Würfe gleichzeitig betreuen darf. Eine Anbindehaltung soll grundsätzlich verboten werden und nur noch unter bestimmten Voraussetzungen zulässig sein.

Züchter von Qualzüchtungen dürden künftig nicht mehr für Ihren Kennel werben und sie dürfen diese Hunde nicht mehr ausstellen.
 

bluedragongirl

Foren-Legende
Ist doch gut, wie oft hatten wir hier anfragen was nan speziell gegen Zwingerhaltung machen kann. Dieses Gesetz ist hauptsächlich für die Zwingerhunde die oftmals tagelang da drinnen sitzen und die keiner groß was dagegen machen konnte, weil es eben rechten ist/war.
Oder man kann einen Chico 2.0 vermeiden, da konnten die Behörden den Hund auch nicht wegnehmen, obwohl jeder wusste das der Hund zum Geschäft machen nur den Balkon hatte und selten raus kam.

Keine sorge alte und kranke Familienhunde zählen nicht dazu. Keiner wird einen arthrose kranken Hund weg nehmen, nur weil er keine zwei stunden am tag gassi gehen kann. Wird auch im Gesetzt berücksichtigt.



a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst:
„(1) Einem Hund ist
1. mindestens zweimal täglich für insgesamt mindestens eine Stunde Auslauf im
Freien außerhalb eines Zwingers sowie
2. mehrmals täglich Umgang mit der Person, die den Hund hält, betreut oder zu betreuen hat (Betreuungsperson),
zu gewähren. Auslauf und Sozialkontakte sind der Rasse, dem Alter und dem Gesundheitszustand des Hundes anzupassen.
 

Scanny

Alter Hase
Jeder Schritt in die richtige Richtung ist doch was Gutes.

für die Hundehalter die sich eh um den Hund kümmern, ändert sich doch nichts.
Für einige Hunde wird es aber langfristig gesehen eine Verbesserung sehen.
Außerdem hat man jetzt viel eher eine Handhabe (weil es eine Rechtsgrundlage gibt) wenn einem Tierschutuwirdige Haltung begegnet.

Wie oft hat man es, dass man schlimme Hundehaltung sieht, aber einem (auch dem Vet Amt) die Hände gebunden sind.

Und wer soll das kontollieren?
Es geht bei der Gesetzgebung nicht zwangsläufig ums kontrollieren.
Wir Menschen halten uns auch weitesgehend an einen "Kodex" ohne dass der ständig kontrolliert wird.
Wenn du als Elternteil, Pädagoge, lehrer etc weißt, dass es laut Gesetzbuch strafbar ist das Kind zu züchtigen, machst du es auch nicht.
Auch wenn das Zuhause, oder im Umkleideraum, oder im Schlafsall niemals von öffentlichen Stellen kontrolliert werden kann.
Durch die Kinderrecht die seit einigen Jahren im Gesetz verankert sind, hat sich einiges geändert.
Was natürlich nicht heiß, das sich jeder dran hält - aber eine generelle verbesserung ist definitv da!

Und so ist das auch mit neuen Tierschutzgesetzen.
Es wird noch eine Weile dauern bis man größere Veränderungen sieht.
Aber wie gesagt - jeder Schritt in die richtige Richtung ist lobenswert.
 

Isabel

Foren-Guru
Die Länge eines oder, wie hier gefordert wird, von mindestens 2 Spaziergängen, ist wohl sicher nicht durch Angestellte der Gemeinden zu kontrollieren. Genauso, wie diese nicht kontrollieren können, ob und wann ein Hundehalter überhaupt seine Hunde Gassi führt.

Dennoch hat mich der Beitrag von Rolf nachdenklich gemacht. Denkbar wäre eine Hundehalter-App, die Bewegungsprofile genau aufzeichnet.
Bußgelder könnten so einfach generiert werden.
 

bluedragongirl

Foren-Legende
Ohja ne app, wo Deutschland ohnehin ein großer Funkloch ist XD.

Da das Gesetzt ohnehin nur Zwingerhunde betrifft oder Hunde die den ganzen Tag ein gesperrt sind. Was soll genau die app bringen? Da es aussreicht, wenn der Hund 2 Stunden im Garten ist? Das Gesetzt greift einfach bei den extrem fällen wo Hunde nachweislich nur im Zwinger leben oder 10 Stunden in der Bude sitzen und durch Bellen. Wenn das jemand meldet, das das VET oder Ordnungsamt besser eingreifen kann und nicht erst abwarten muss das den Hund so dreckig geht, das sie ihn deswegen rausholen können. Naja deutsche mecker Kultur eben, macht man nix ist es doof, macht man was dagegen ist es auch nicht ok.
Ich würde mich freuen wenn es in kraft tritt, kann mir zwar vorstellen das Statussymbol hundhalter und Hinterhofzüchter weniger begeistert sind. Aber darum wird das Gesetzt verschärft.

Hier der gesetzesentwurf,
Wenn man Google weiter bemüht gibs die pdf Datei zum neuen gesetzt, leider hab ich keine Ahnung wie ich den link kopieren kann.

Das problem ist das die Medien nur ne reiserische Überschrift zum "gassigesetzt" machen und nur sehr wenig info zukommen lassen.
 
Zuletzt bearbeitet:

Isabel

Foren-Guru
Das mit den Zwingerhunden konnte ich nicht finden, wo steht das, Blue?

scheinbar gilt das für Tierschutzhunde, der Text allerdings bezieht sich nicht auf Tierschutzhunde?

Quelle: Presseinformation zur Änderung der Tierschutzhunde-Verordnung

"4. Um unzureichende Haltungsbedingungen zu vermeiden, werden die geltenden Anforderungen an die Hundehaltung konkretisiert.
  • So wird die Anbindehaltung (sog. "Kettenhund"“, nicht das Anleinen) von Hunden grundsätzlich verboten. Sie ist nur noch im Rahmen der Arbeitstätigkeit von Hunden unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.
  • Die bereits bestehenden Regelungen zum erforderlichen Auslauf im Freien werden im Hinblick auf Dauer und Häufigkeit konkretisiert. Einem Hund soll demnach mindestens zweimal täglich für insgesamt mindestens eine Stunde Auslauf im Freiena (bspw. Spaziergang, Auslauf im Garten etc.) außerhalb eines Zwingers gewährt werden. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass Hunden künftig ein ausreichendes Maß an Bewegung und Kontakt mit Umweltreizen geboten wird. Der Vollzug liegt wie im Föderalismus festgelegt bei den Bundesländern."
Deutschland ist ein Funkloch? Keine Sorge, bald kommt flächendeckend 5 G, dann klappt das schon.

Da tatsächlich in Klammern etwas vom Auslauf im Garten steht, ist das ganze Vorhaben wirklich nicht zu kontrollieren und wahrscheinlich eine Sommerloch-Nummer.
 

bluedragongirl

Foren-Legende
Das will ich dich hoffen, mit den 5G man bekommt hier nicht einmal 4G auf die reihe oder landet im österreichischen netzt weil das Deutsche zu schwach ist. Auserdem stellen sich hier ein paar Hippies quer wegen dem pösen 5G netzt.
Hast doch kopiert, "Hunde müssen auserhalb des Zwingers ausgeführt werden."

Ergo Hunde dürfen nicht mehr durchgehen im Zwinger gehalten werden logisch oder? Wenn man diverse Zeitungsartikel mal zu ende liest steht es sogar da.

Wie soll die Verordnung durchgesetzt werden?
Wie also sollen die geplanten Regeln zum Tierschutz überhaupt kontrolliert werden? Der Deutschen Presse Agentur sagte eine Sprecherin der Ministerin, dafür seien die Behörden der Länder zuständig. Diese würden aber sicherlich nicht bei jedem Hundebesitzer klingeln und fragen, ob er schon mit dem Hund draußen war. Es gehe vor allem um die Zwingerhaltung von Hunden. Denn auch Gebrauchshunde, wie zum Beispiel Polizeihunde, die häufig im Zwinger gehalten werden, "brauchen ihre Freizeit und Erholung", sagte Marianne Ruß. (mit dpa)
 

bluedragongirl

Foren-Legende
Das mit den Zwingerhunden konnte ich nicht finden, wo steht das, Blue?

scheinbar gilt das für Tierschutzhunde, der Text allerdings bezieht sich nicht auf Tierschutzhunde?

Quelle: Presseinformation zur Änderung der Tierschutzhunde-Verordnung
Ich glaube da versteht du was falsch, das Tierschutzgesetzt betrifft Hunde, darum heist es Tierschutzhunde-gesetzt. Hat nichts mit den Tierheimhunden zu tun.
 

Isabel

Foren-Guru
Warum schreibt denn das Ministerium nicht so konkret wie Du., also Änderung des Tierschutzgesetzes, sondern wählt die irreführende Überschrift.
Oder ist die Presseinformation fehlerhaft? Das kann ich mir aber bei einem Ministerium nicht vorstellen. Das ist aber mysteriös.

Also das riecht mir dann doch nach Sommerloch.....

"

"
 

Isabel

Foren-Guru
Das will ich dich hoffen, mit den 5G man bekommt hier nicht einmal 4G auf die reihe oder landet im österreichischen netzt weil das Deutsche zu schwach ist. Auserdem stellen sich hier ein paar Hippies quer wegen dem pösen 5G netzt.
Hast doch kopiert, "Hunde müssen auserhalb des Zwingers ausgeführt werden."

Wohnst Du in einem Tal?, wenn die aber mal dran arbeiten, dann geht das ganz schnell. Auch mit dem pösen 5G

Ergo Hunde dürfen nicht mehr durchgehen im Zwinger gehalten werden logisch oder? Wenn man diverse Zeitungsartikel mal zu ende liest steht es sogar da.

Jetzt hast Du mich aber aufgeweckt, danke.

Wie soll die Verordnung durchgesetzt werden?
Wie also sollen die geplanten Regeln zum Tierschutz überhaupt kontrolliert werden? Der Deutschen Presse Agentur sagte eine Sprecherin der Ministerin, dafür seien die Behörden der Länder zuständig. Diese würden aber sicherlich nicht bei jedem Hundebesitzer klingeln und fragen, ob er schon mit dem Hund draußen war. Es gehe vor allem um die Zwingerhaltung von Hunden. Denn auch Gebrauchshunde, wie zum Beispiel Polizeihunde, die häufig im Zwinger gehalten werden, "brauchen ihre Freizeit und Erholung", sagte Marianne Ruß. (mit dpa)
Stimmt, Polizeihunde und viele Gebrauchshunde sind davon betroffen, hier leider auch.
 

bluedragongirl

Foren-Legende
Hier das pdf, die Änderungen sind gelb markiert. Es ist eher die Zeitungen die so viel Unsinn über den entwurf verbreitet und die Leuchten die nur die Überschrift lesen können. Verstehe gar nicht, warum man nicht einfach das pdf verlinkt. Dann würde nicht so viel Bulls...t entstehen. Oder man will keine Verbesserung von der Hundehaltung/züchtung und den Tiertransporten
Aber was ich auf FB bei den Kommentare lese, ist das Gesetzt mehr als nötig, da einige ihre Hunde über 8 Stunden in der Bude halten und sich im recht fühlen.


[/URL]

Scheint wohl auf fb zu funktionieren.
 
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