ist die teilweise Amputation von Rute und Hängeohren (z.B.: beim Dobermann, Boxer oder Rottweiler). Beides ist in Deutschland verboten, Ausnahmen bilden zur Jagd genutzte Hunde und medizinische Gründe.

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ist die teilweise Amputation von Rute und Hängeohren (z.B.: beim Dobermann, Boxer oder Rottweiler). Beides ist in Deutschland verboten, Ausnahmen bilden zur Jagd genutzte Hunde und medizinische Gründe.
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